Informationen zum Coronavirus
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema und die aktuell geltenden Massnahmen und Bestimmungen im Spital Lachen.
Die wichtigsten Informationen in der Übersicht:
Alle Patienten, die in das Spital Lachen kommen, werden unabhängig von der medizinischen Fragestellung professionell und sorgfältig diagnostiziert, behandelt und betreut.
Das Spital Lachen arbeitet seit der „ersten Welle“ der COViD-19–Infektion mit spezifischen CoViD-19- Konzepten, die immer wieder angepasst und der Situation entsprechend erweitert werden. Die Koordination dieser konstanten Anpassungen erfolgt über einen CoViD-19-Führungsstab, der von der CEO Franziska Berger und dem Chefarzt Medizin und Infektiologen Dr. med. Thomas Bregenzer geleitet wird. Das Spital verfügt über eine Isolierstation mit genügend Betten sowie Beatmungsplätzen auf der mit 6 Plätzen zertifizierten Intensivstation.
Operative Eingriffe werden uneingschränkt durchgeführt. Über die Durchführbarkeit von Eingriffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Eingriff einen Platz auf der Intensivstation bedingen, wird von Fall zu Fall in einem Ärztegremium entschieden. Dazu werden die medizinische Dringlichkeit des Eingriffs, die Verfügbarkeit von IPS-Kapazitäten und die Risiken für den Patienten gegenübergestellt und entsprechend triagiert.
Sollte sich die Auslastung des Spitals wieder massiv erhöhen, können Wahleingriffe wieder reduziert werden, solange der Zustand der betroffenen Patienten dies zulässt. Notfalleingriffe sind von Beschränkungen nicht betroffen.
Behandlungen und Untersuchungen ohne stationäre Aufenthalte können uneingeschränkt durchgeführt werden.
Notfallpatienten werden ohne Einschränkung und unbesehen einer möglichen CoViD19-Infektion auf unserer Notfallstation triagiert und nach Möglichkeit ambulant oder auf unseren Stationen behandelt.
Das Spital Lachen steht in ständigem Austausch mit den beiden anderen Spitälern im Kanton Schwyz, dem Kanton und dem Bundesamt für Gesundheit. Es erfüllt mit dem Betrieb eines Testzentrums und dem Aufbau eines Impfzentrums kantonale Aufträge zur Erfassung und Eindämmung des Virus. Täglich meldet das Spital seine Behandlungskapazitäten an die Bundesbehörde sowie benachbarten Rettungsdienste, über welche die Verteilung von spitalbedürftig erkrankten CoViD-19-Patienten erfolgt.
Stand 14.01.2021
- Atembeschwerden / Kurzatmigkeit
- Brustschmerzen
- Halsschmerzen
- Husten
- Fieber
- Gliederschmerzen
- plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
kontaktieren Sie Ihre/n Hausarzt/ärztin, begeben Sie sich in häusliche Quarantäne gemäss Anweisungen des BAG und lassen Sie sich so bald als möglich testen.
Wichtige Hinweise
Weitere Informationen
Aufgrund der zunehmenden Neuansteckungen mit den mutierten und hoch ansteckenden Coronaviren, gelten ab sofort zum Schutz von Patienten, deren Angehörigen und unseren Mitarbeitenden die nachfolgenden präventiven Massnahmen im Spital Lachen.
Bitte halten Sie sich an die folgenden Anordnungen:
- Im Spital sind Patientenbesuche grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen für Väter und Geschwister von Neugeborenen. Auch Patienten am Lebensende dürfen durch Angehörige nach Absprache mit dem zuständigen Arzt besucht werden.
- Das Spital darf nur mit medizinischer Einweg-Schutzmaske (keine Stoffmasken) betreten werden. Sollten Sie keine Maske bei sich haben, erhalten Sie diese beim Eingang. Die Maskenpflicht besteht während des ganzen Aufenthalts in und um unser Spital.
- Zu Sprechstundenterminen und Therapien bitten wir Sie, wenn immer möglich ohne Begleitung ins Spital zu kommen. Sollten Sie aus medizinischen Gründen, Minderjährigkeit oder einer Fremdsprachigkeit auf Hilfe angewiesen sein, ist eine Begleitperson gestattet.
- Personen mit Grippesymptomen (Fieber, Husten, Gliederschmerzen, etc.), sollen erst nach telefonischer Anmeldung unseren Notfall aufsuchen, resp. zu ihrem vereinbarten Termin kommen. Zum Schutz aller Personen werden Patienten, die für eine Corona-Abklärung oder Behandlung ins Spital kommen, räumlich von den übrigen Patienten getrennt.
- Halten Sie Abstand wenn immer möglich und befolgen Sie die weiteren Regeln des BAG. Die Warteräumlichkeiten im Spital wurden den geltenden Vorgaben entsprechend angepasst.
Wir danken Ihnen für die strikte Einhaltung dieser Massnahmen und das Verständnis.